Du bist nicht angemeldet. Der Zugriff auf einige Boards wurde daher deaktiviert.
Seiten: 1
#1 12. September 2016 16:40
- COR9
- Server-Pate
- Ort: Dresden
- Registriert: 09. November 2010
- Beiträge: 281
[GELÖST] Wikipedia-Abb. »gemeinfrei«: Wie zuverlässig ist die Angabe?
Fast off-topic in diesem Forum, aber nicht ganz: Wie der Betreff schon andeutet, möchte ich die Fotoreproduktion eines Gemäldes, die Wikipedia als gemeinfrei (hier gültig: Gemeinfreiheit durch Zeitablauf) kennzeichnet, für eine Offline-Produktion (Konzertplakat) einsetzen.
Allerdings wird eine PDF-Version auch auf einer Website zum Download angeboten.
Wie sind Eure Erfahrungen mit der Zuverlässigkeit solcher Angaben? Ich erwarte natürlich keine rechtsverbindliche Auskunft
Mehrere Varianten des Gemäldefotos werden bereits seit 2007 auf Wikipedia gezeigt, scheint also noch keiner gemeckert zu haben.
Offline
#2 15. September 2016 14:06
- Andynium
- Moderator
- Ort: Dohna / SN / Deutschland
- Registriert: 13. September 2010
- Beiträge: 7.017
- Webseite
Re: [GELÖST] Wikipedia-Abb. »gemeinfrei«: Wie zuverlässig ist die Angabe?
Hab mich mal kurz in die Beschreibung dazu eingelesen, und stolpere da über
Das Kunstwerk an sich ist ... gemeinfrei:
Damit dürfte grundsätzlich das Gemälde gemeint sein, was aber nicht zwingend auf fotografische Reproduktionen zutreffen muss. So heisst es ja dann auch
Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei.
Genau, nach offizieller Ansicht - heißt für mich aber in gewisser Weise, dass das allein die Ansicht der Wikimedia ist bzw. sein könnte. Kennt man ja - 2 Juristen, 3 Meinungen .
Allerdings - um auf deine Frage zurückzukommen - schreibt das Urheberrecht ja zumeist eine gewisse Schöpfungshöhe vor, um eigene Rechte ableiten zu können. Nur auf den Auslöser eines Fotoapparates o.ä. zu drücken, dürfte da nicht ausreichen.
Zudem sind die Verantwortlichen der Wikimedia bekanntermaßen relativ streng, was an Texten und Bildern in die Wikipedia rein darf, und was nicht.
Von daher sehe ich es meiner bescheidenen Meinung nach eher unproblematisch, wenn du die Download-Version für dein Projekt nutzt.
Offline
#3 16. September 2016 07:13
- COR9
- Server-Pate
- Ort: Dresden
- Registriert: 09. November 2010
- Beiträge: 281
Re: [GELÖST] Wikipedia-Abb. »gemeinfrei«: Wie zuverlässig ist die Angabe?
Danke, cyberman, für die ausführliche Antwort. Ich dachte so ähnlich, als ich durch einen gockeligen Zufall doch noch den Besitzer des Bildes ausfindig machen konnte.
Das Max-Reger-Institut hat mir daraufhin gegen Nennung auf dem Plakat und Webverlinkung eine bessere Repro (TIF-Datei) zukommen lassen und deren Nutzung ohne weitere Bedingungen gewährt.
Ich bin enthusiasmiert; so was gibt es eben auch noch.
Offline
#4 16. September 2016 21:40
- Andynium
- Moderator
- Ort: Dohna / SN / Deutschland
- Registriert: 13. September 2010
- Beiträge: 7.017
- Webseite
Re: [GELÖST] Wikipedia-Abb. »gemeinfrei«: Wie zuverlässig ist die Angabe?
Ich bin enthusiasmiert; so was gibt es eben auch noch.
Cooles Ding!!
Tja, mit manchen Leuten kann man eben noch reden ...
Offline
#5 13. Oktober 2016 22:54
- Andynium
- Moderator
- Ort: Dohna / SN / Deutschland
- Registriert: 13. September 2010
- Beiträge: 7.017
- Webseite
Re: [GELÖST] Wikipedia-Abb. »gemeinfrei«: Wie zuverlässig ist die Angabe?
Das Max-Reger-Institut hat mir daraufhin gegen Nennung auf dem Plakat und Webverlinkung eine bessere Repro (TIF-Datei) zukommen lassen und deren Nutzung ohne weitere Bedingungen gewährt.
Ist wohlmöglich immer eine Frage der Kommunikation ... frisch aus dem Gerichtssaal des Landgerichts Stuttgart
http://www.mueller-roessner.net/landger … otografie/
So wurde geurteilt, dass aufwändig erstellte, originalgetreue Fotografien von Gemälden nach dem Urheberrecht einen eigenständigen Schutz als Lichtbilder genießen. Auch Fotos, die selbst erstellt wurden, seien unzulässig. So darf allein der Aussteller darüber entscheiden, wer Fotos von Ausstellungsgegenständen ins Netz stellen darf – sofern er das Eigentumsrecht an den Gegenständen besitzt.
Nuja, ein landgerichtliches Urteil halt ... ob nun gerade wegweisend vermag ich so nicht zu beurteilen. Steht der Wikipedia als Beklagte doch das Recht auf Berufung und Revision zu (was sie vermutlich wie zuvor in einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin auch wahrnehmen wird).
Wikipedia vertritt die Auffassung, dass der Aussteller über den Umweg des Lichtbildschutzes den Urheberschutz gemeinfreier Werke unzulässig verlängere.
Offline
Seiten: 1